Ein Zimmerer und eine Zimmerin befassen sich bei ihrer Berufsausübung vor
allem mit der Verarbeitung und Bearbeitung von Hölzern aller Art. Sie
erschaffen nach Kundenwünschen entsprechende Holzkonstruktionen, führen
Berechnungen für deren Nutzung durch und bearbeiten sie an den
Knotenpunkten. Weitergehend befassen sie sich mit der Herstellung von
Bauwerken und Bauwerkteilen die aus dem Material Holz gefertigt werden
können, produzieren Trockenbaustoffe oder Treppen. Bevor sie die
Ausführungen übernehmen, beraten sie die Kunden hinsichtlich der
entstehenden Kosten und der Fertigungsarbeiten, erstellen Konzepte und
Ausführungspläne. Ihr Einkommen kann dabei sehr unterschiedlich
ausfallen. Die Auftragslage und Auftragsgestaltungen spielen nicht
zuletzt eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung vom Stundenlohn und
Stundensatz.