Der Werkstattmeister und die Werkstattmeisterin (Kfz) arbeiten in
Kfz-Werkstätten, Ausbesserungswerkstätten, Autolackierereien oder in
Autohäusern, Tankstellen sowie Autozubehörhandlungen mit
Reparaturwerkstatt. Zudem können sie in Speditionen und Verkehrsbetriebe
mit eigener Werkstatt arbeiten. In den Werkstätten übernehmen der
Werkstattmeister und die Werkstattmeisterin, je nach Größe des Betriebes
entweder die Gesamtleitung oder die Leitung von einer Abteilung. Sie legen
die Arbeitsabläufe fest, weisen den Fachkräften die Arbeiten zu, leiten sie
an und koordinieren die Arbeitsabläufe. Für Kunden und Kundinnen sind sie
kompetente Ansprechpartner, beraten diese zu anstehenden Inspektionen,
Reparaturen oder Sonderausstattungen. Sie kalkulieren die zu erwartenden
Kosten, erstellen die Angebote und sorgen später für die ordentliche und
termingerechte Ausführung der Arbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört außerdem
die Bereithaltung der benötigten Betriebsmittel, wie Werkzeug, Geräte,
Maschinen, Transportmittel, Ersatzteile usw. Die Höhe von ihrem Verdienst,
Gehalt bzw. Lohn hängt von der beruflichen Qualifikation ab.