Ein Werkstattleiter und eine Werkstattleiterin im Handwerk übernehmen die
Leitung der ihnen unterstellten Mitarbeiter und befassen sich mit der
Bereitstellung der benötigten Materialien. Auch die Maschinen oder
technischen Anlagen werden von ihnen entsprechend den unternehmerischen
Ausführungen bereitgestellt, gewartet und auf deren Funktionsweise und
Einsatzfähigkeit getestet. Auch die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit den Arbeits- und Betriebsmitteln
überwachen sie streng. Weitergehend ermitteln sie alle Kostenträger der
Werkstatt und entwerfen Optimierungsmöglichkeiten bei dem Einsatz von
Material und Mensch. Ihr Aufgabenvolumen und ihre Kompetenzen bestimmen
die Höhe von ihrem Stundenlohn oder Stundensatz und somit auch ihr
Einkommen.