Ein Warenhausdetektiv und eine Warenhausdetektivin arbeiten ausschließlich
in Detekteien und bei Wach- und Sicherheitsdiensten oder im Einzelhandel,
hier vor allem in Warenhäusern, Baumärkten und Einkaufszentren. In den
Geschäften und Kaufhäusern sichern sie die Waren gegen Diebstahl, indem sie
die Kunden und Kundinnen sowie die Verkaufsräume mit Kameras oder
persönlich überwachen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Prävention von
Diebstählen. Bereits geschehene Diebstähle decken sie auf indem sie die
Verdächtigten mit Videoaufzeichnungen oder den entsprechenden Beobachtungen
konfrontieren. Die Beschuldigten werden von ihnen befragt und kontrolliert
sowie aufgefordert ein Geständnis abzulegen und die gestohlenen Waren
herauszugeben. Sie fertigen über alle Vorgänge Protokolle an oder verfassen
eventuell Anzeigen. Wenn sie Diebe auf frischer tat ertappen verständigen
sie die Polizei und halten die Person bis zu deren Eintreffen fest. Die
Berufserfahrung ist neben dem Bundesland ein entscheidender Faktor für die
Höhe vom Gehalt oder Einkommen.