Verkaufskraft nach §66 BBiG/§42m HWO ist ein Beruf den behinderte Menschen
ergreifen. Sie arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen des
Einzelhandels, wie zum Beispiel in Fachgeschäften, Fachmärkten, Filialen
usw. Sie verkaufen die verschiedensten Produkte, wie Lebensmittel,
Spielwaren, Wohnbedarf, Unterhaltungselektronik, Bekleidung oder
Gartenbedarf. Ihre Aufgaben sind vielfältig und beginnen bereits mit der
Anlieferung der Waren. Diese nehmen sie entgegen, packen sie aus,
kontrollieren die Qualität und den ordnungsgemäßen Zustand, lagern sie ein
oder versehen sie mit den Preisen und räumen sie im Verkaufsraum in die
Regale. Außerdem beraten sie Kunden und Kundinnen, verpacken die
gewünschten Waren und kassieren den entsprechenden Betrag. Welche
Tätigkeiten sie genau ausüben und wo sie eingesetzt werden ist abhängig vom
Grad und der Art ihrer Behinderung. Wie hoch der Verdienst, das Gehalt bzw.
der Lohn sind, hängt von ihren beruflichen Fähigkeiten und eventuell vom
gültigen Tarifvertrag ab.