Ein Tischler oder Bau- und Möbeltischler sowie eine Tischlerin oder Bau-
und Möbeltischlerin sind für die fachgerechte und den Kundenwünschen
entsprechende Herstellung von Holzprodukten verantwortlich. Sie ermitteln
die genauen Bedingungen, erstellen Entwürfe, planen die Arbeits- sowie
Fertigungsabläufe und befassen sich mit der Kostenbestimmung sowie der
Budgetplanung. Weitergehend beraten sie die Kunden über die verschiedenen
Möglichkeiten im Möbel- oder Tischlerbau, führen die Arbeiten selbständig
aus, bearbeiten die ausgewählten Hölzer und behandeln die Oberflächen den
Holzbestimmungen entsprechend. Ihr Einkommen und somit auch ihr Verdienst
ermittelt sich nicht zuletzt aus ihren Einkünften, welche gleichermaßen
auch die Höhe vom Stundensatz bestimmt.