Ein Tierarzt und eine Tierärztin übernehmen die Behandlung von erkrankten
oder verletzten Tieren. Sie führen Diagnosen durch, erarbeiten sich
Behandlungsansätze und überwachen mittels strenger Dokumentation der
Heilungsverlauf. Sie stellen die Medikamente zur Verfügung und befassen
sich zudem mit der art- und fachgerechten Haltung sowie Pflege und
Ernährung der Tiere. Darüber hinaus übernehmen sie gegebenenfalls auch
die operativen Eingriffe und führen Vor- und Nachbehandlungen durch.
Weitergehend können auch Aufgaben direkt im Veterinärwesen bei der
Erforschung und Bekämpfung von Tierkrankheiten von ihnen übernommen
werden oder sie befassen sich mit der Überwachung des Tierschutzgesetzes
oder der Hygienevorschriften bei der Verarbeitung oder Schlachtung von
Tieren. Ihr Arbeitsvolumen und ihr Einsatzgebiet bestimmen die Höhe von
ihrem Einkommen und somit auch ihr Stundenlohn und Stundensatz.