Ein Sozialversicherungsfachangestellter sowie eine
Sozialversicherungsfachangestellte mit der Ausrichtung auf die Allgemeine
Krankenversicherung befassen sich bei der Ausübung ihres Berufes mit der
Beratung und Betreuung von Arbeitgebern und Angestellten hinsichtlich
versicherungsrechtlicher Angelegenheiten. Weitergehend stellen sie
Informationen über Versicherungsfreiheiten und Versicherungspflichten,
berechnen Beiträge und überwachen die ordnungsgemäß zu entrichteten
Beitragseingänge. Darüber hinaus übernehmen sie die Leistungsprüfung und
die Verfügungsstellung von Leistungen. Ihr Einkommen richtet sich dabei
nach den Vorgaben des Unternehmens bei denen sie beschäftigt sind. Ihr
Stundenlohn und Stundensatz ergeben sich aus den individuellen
Arbeitsverträgen.