Ein Sozialassistent und eine Sozialassistentin übernehmen die die
Fachgerechte Betreuung von pflegebedürftigen Personen nach entsprechenden
Vorgaben. Sie führen dabei selbstständig unterstützende Tätigkeiten bei
der Versorgung und Pflege der Personen durch, organisieren die
Hauswirtschaft, helfen bei der Körperpflege und unterstützen im
hygienischen Ablauf. Auch die Überwachung der Medikamenteneinnahme und
Verbandswechsel können dabei in ihr Aufgabengebiet gehören.
Gegebenenfalls erledigen sie für die Personen auch Boten- oder
Behördengänge, beraten die Angehörigen über die einzelnen Pflegemaßnahmen
und führen fordernde und fördernde Maßnahmen durch. Die Höhe von ihrem
Einkommen und somit auch von ihrem Stundenlohn und Durchschnittsgehalt
ist dabei sehr unternehmensabhängig und unterliegt zudem regionalen
Unterschieden.