Ein Recruiter und eine Recruiterin verstehen sich als Personalberater,
welche im Auftrag des eigenen aber auch für andere Unternehmen die
fachgerechte Besetzung von offenen Arbeitsstellen organisieren und
rechtlich absichern. Sie ermitteln den Bedarf an Personal, definieren die
nötigen Qualifikationen und übernehmen bei der Einstellungsentscheidung
die Vorauswahl der Kandidaten. Durch verschiednen Methoden ermitteln sie
die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber, veranlassen entsprechende
Vorstellungsgespräche bei den Unternehmen und übernehmen die
arbeitsvertraglichen Verhandlungen. Entsprechend ihrem Auftragsvolumen
und der Vermittlungen von Personal kann ihr Einkommen durch gezahlte
Provisionen im Stundenlohn und Durchschnittsgehalt variieren.