Ein Polizeivollzugsbeamter und eine Polizeivollzugsbeamtin im gehobenen
Dienst übernehmen neben dem allgemeinen Polizeidienst leitende und
verantwortungsvolle Aufgaben hinsichtlich der Planung, Organisation und
Durchführung des Polizeibetriebes. Sie befassen sich mit der Feststellung
von Personalien und Aktenaufnahmen, erstellen Protokolle, nehmen Anzeigen
entgegen und bearbeiten diese, verwalten alle anfallenden Schriftstücke
und regeln die verschiedenen Einsätze, erstellen Dienst- und Wachpläne
und stellen die Betriebsmittel sicher und bereit. Darüber hinaus können
sie auch in Sondereinheiten oder Sonderdiensten tätig werden. Ihr
Einkommen und somit auch ihr Stundenlohn und Stundensatz sind durch die
bestehenden Tarifverträge in der Höhe festgesetzt.