Der Podologe und die Podologin arbeiten vor allem in podologischen Praxen
oder in den Fußpflegeabteilungen der Krankenhäuser und
Rehabilitationskliniken. Sie können aber auch in Sanitäts- und
Orthopädiehäusern mit podologischer Abteilung tätig sein. Ihre Aufgabe ist
das medizinische und kosmetische behandeln von Füßen entweder auf ärztliche
Verordnung oder als selbstständige. Zu Arbeitsvorbereitung gehört das
desinfizieren und sterilisieren der Arbeitsgeräte und das bereitlegen der
Instrumente, Pflegemittel und Handtücher. Sie reinigen und desinfizieren
die zu behandelnden Fußpartien, verabreichen Fußbäder, behandeln Nagelpilz,
Hühneraugen und Warzen, korrigieren eingewachsene und eingerollte Nägel,
schleifen verdickte Nägel ab und entfernen übermäßige Hornhaut. Außerdem
behandeln sie Druckstellen und Geschwüre, wie sie zum Beispiel bei
Diabetes-Erkrankungen vorkommen. Die Höhe vom Einstiegsgehalt hängt von der
Qualifikation ab und kann das Durchschnittsgehalt übersteigen.