Der Pflegehelfer und die Pflegehelferin in einem Privathaushalt können
außer in privaten Haushalten auch bei ambulanten sozialen Diensten tätig
sein. Dort unterstützen und betreuen bzw. pflegen sie Menschen die wegen
Behinderungen und Erkrankungen oder aus Altersgründen auf fremde Hilfe
angewiesen sind. Damit die hilfsbedürftigen Menschen in der häuslichen
Umgebung bleiben können, leisten sie lebenspraktische Hilfe und üben zudem
leichte Pflegetätigkeiten aus. Dabei richten sie sich nach den Anweisungen
der Ärzte und Ärztinnen sowie der Pflegefachkräfte sowie nach der Absprache
mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Dazu gehören zum Beispiel
das erledigen der Einkäufe, Behördengänge, die Hilfe bei der täglichen
Körperpflege, eventuell beim Toilettengang oder bei der Nahrungsaufnahme.
Außerdem helfen sie beim Aufräumen, überziehen die Betten, begleiten die
hilfsbedürftigen Menschen zu den Ärzten oder Ärztinnen oder gehen mit ihnen
Spazieren. Die Höhe von ihrem Verdienst, Gehalt bzw. Lohn hängt von der
beruflichen Qualifikation ab.