Ein Pflegedienstleiter und eine Pflegedienstleiterin übernehmen die
Führung und Leitung von Pflegebereichen oder Pflegeeinrichtungen. Sie
bestimmen die Mitarbeiterzahl und vergeben die Arbeiten, erstellen
Dienstpläne und vermitteln die Arbeitsanordnungen. Die Organisation und
Planung der Pflegeeinsätze obliegt ihnen ebenfalls. Darüber hinaus
übernehmen sie die Kontrolle und Einschätzung der abgelegten Arbeit der
Mitarbeiter und beschäftigen sich mit der Qualitätssicherung. Auch die
Erstellung von neuen oder verbesserten Pflegekonzepten kann in ihr
Aufgabengebiet fallen. Ihr Gehalt, Stundenlohn und Stundensatz sind dabei
regionalen und unternehmerischen Unterschieden ausgesetzt.