Der Lehrer und die Lehrerin an Gymnasien (Sek. I u. II) arbeiten an
Gymnasien und an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie in
Internaten, Schülerheimen und an Volkshochschulen. Sie erteilen den
allgemein bildenden Unterricht entweder in allen Klassenstufen oder nur in
den Klassen 11 bis 12 oder 13. Anhand der Lehrpläne erstellen sie die
Halb- und Jahresarbeitsplanung für die einzelnen Klassen, bereiten die
Unterrichtsstunden vor, erstellen Unterrichtsmaterialien, wie zum Beispiel
Folien, Arbeitsblätter und Modelle und bereiten die geeigneten
Lernzielkontrollen durch. Außerdem führen sie bestimmte Fertigkeiten vor,
erteilen Hausaufgaben, korrigieren diese und vergeben Zensuren. Besonders
begabte oder lernschwache Schüler und Schülerinnen werden zudem von ihnen
gefördert. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung
bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen