Arbeitsplätze für den Landwirtschaftsmeister und die
Landwirtschaftsmeisterin bieten vor allem Betriebe der gemischten
Landwirtschaft, die sich auf den Anbau von Nutzpflanzen bzw. die Haltung
von Nutztieren spezialisiert haben. Außerdem können sie in
landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen, in Gartenbaubetrieben,
Lehr- und Versuchsanstalten, Landwirtschaftskammern, Bauernverbänden und in
der öffentlichen Agrarverwaltung tätig sein. In der Agrarwirtschaft
übernehmen sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. Sie bestimmen den
Umfang, die Art und die Nutzungsziele der Tier- und Pflanzenproduktion,
legen die produktions- und verfahrenstechnischen Maßnahmen sowie den
Saatguteinsatz bei der Pflanzenproduktion fest, bestimmen
Futtermitteleinsatz und –dosierung bei der Tierproduktion, wählen die
Maschinen aus und planen den Einsatz. Neben diesen und vielen weiteren
Tätigkeiten ermitteln sie die Kosten der einzelnen Produktionszweige,
planen Investitionen und legen die Preise der Erzeugnisse fest. Die Höhe
von ihrem Verdienst, Gehalt bzw. Lohn hängt von der beruflichen
Qualifikation ab.