Lagerfachhelfer bzw. Lagerfachhelferin nach §66 BBiG und §42m HWO ist ein
Beruf den Menschen mit Behinderungen ausüben. Sie arbeiten in Industrie-,
Handels- und Speditionsbetrieben, wie im Groß- und Einzelhandel,
Versandhandel oder in den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Sie
nehmen die Lieferungen entgegen, packen sie aus und überprüfen diese auf
die Vollständigkeit und Richtigkeit, zeichnen sie aus, sortieren sie und
lagern an den vorgesehenen Stellen ein. Außerdem kommissionieren sie Waren
gemäß den Aufträgen und bereiten diese für den Versand mit den
entsprechenden Versandformularen vor. Das erfassen und kontrollieren vom
Lagerbestand und das mitwirken bei den Inventuren gehört ebenfalls zu ihren
Aufgaben. Das Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung und vom
jeweiligen Bundesland ab, das heißt je nach Qualifikation kann das
Einkommen über dem Durchschnittsgehalt liegen.