Der Kinderpfleger und die Kinderpflegerin befassen sich mit einer
Vielzahl von Aufgaben bei der Ausübung ihres Berufes. Sie sind für die
Betreuung, Versorgung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern sowie
Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Sie achten dabei auf die
Einhaltung medizinischer Maßnahmen und ärztlicher Anordnungen. Darüber
hinaus sind sie für die soziale und pädagogische Betreuung
verantwortlich. Sie sind mit der Erlernung von alltäglichen Situationen
und deren Bewältigung betraut und begleiten die Kinder und Jugendlichen
auf ihrem Wege des Erwachsenwerdens. Ihr Gehalt, Stundenlohn und
Stundensatz sind abhängig von ihrer Anstellung und starken regionalen
Unterschieden ausgesetzt.