Ein Kinderkrankenpfleger und eine Kinderkrankenpflegerin befassen sich
bei ihrer Berufsausübung mit der Betreuung von Kindern sowie Jugendlichen
und deren Pflege in Krankheitsfällen oder bei Behandlungsmaßnahmen. Sie
arbeiten dabei streng nach ärztlichen Anordnungen und nach individuell
ausgelegten Behandlungsplänen, überwachen und dokumentieren den
Krankheits- und Behandlungsverlauf, wechseln Verbände und reichend die
Medikamente. Darüber hinaus übernehmen sie auch Aufgaben der Förderung
hinsichtlich von bewegungstechnischen oder geistigen Einschränkungen,
versuchen durch ihre Präsenz den Aufenthalt in den Kliniken leichter zu
machen und stehen mit rat und Tat an deren Seite. Die Beratung von
Angehörigen gehört dabei ebenfalls in ihr Aufgabengebiet. Entsprechend
ihrer Qualifikation und ihrem Einsatzgebiet können ihr Gehalt und
Stundenlohn bei der Ermittlung vom Einkommen variieren.