Ein Kinderbetreuer und eine Kinderbetreuerin übernehmen die zeitlich
begrenzte Aufsicht von Kindern und Kleinkindern. Sie arbeiten dabei im
Auftrag der Kindeseltern oder deren Angehörigen, erarbeiten sich einen
Arbeitsplan, welcher Gestaltungsmöglichkeiten für den Tagesablauf bietet
und übernehmen die Versorgung der Kinder. Grundvoraussetzungen für ihre
Arbeit sind die sinnvolle Gestaltung der Zeit. Dabei kann es sich um
Spielen, Malen, basteln oder ähnlich kindgerechten Aktivitäten handeln.
Sie fordern dabei auf spielerische Art und Weise die Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Kinder, dienen als Bezugsperson und Vorbildfunktion. Ihr
Einkommen kann durch die unterschiedlichen Zeiten von Einsätzen sehr
variieren. Stundenlohn und Stundensatz sind dabei individuelle
verhandelbar.