Ein Kapitän und eine Kapitänin (FH) finden geeignete Arbeitsplätze in der
See- und Küstenschifffahrt wie zum Beispiel als verantwortliche Führer bzw.
Führerinnen auf Passagierschiffen, Fährschiffen, Frachtschiffen und
Behördenfahrzeugen. Sie sind auf den Schiffen für die Sicherheit der
Passagiere, des Personals und der Fracht verantwortlich. Vor dem Ablegen
der Schiffe planen sie die Schifffahrt mit Hilfe von Seehandbüchern und
Navigationsanlagen. Sie navigieren und manövrieren die Schiffe, führen den
Seefunkverkehr durch, bedienen auf der Brücke die technischen Einrichtungen
und überwachen den Seeraum. Neben diesen und zahlreichen anderen
Tätigkeiten organisieren sie den Brückendienst, teilen die Besatzung ein
und überwachen die See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes. Die Höhe von
ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation
ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen