Ein Justitiar und eine Justitiarin sind durch ihre Hochschulausbildung in
der Lage die unternehmerischen Bedingungen hinsichtlich der einzelnen
Geschäftsabläufe und Geschäftsvorgaben auf deren rechtlichen Wirksamkeit
und Durchsetzbarkeit zu prüfen. Die dadurch entstehenden rechtlichen
Vorschriften wenden sie zielsicher und fachgerecht an, unterweisen die
Geschäftsleitung aber auch die Mitarbeiter in die Rechtsgrundformen und
erstellen Verbesserungen und Optimierung im Hinblick auf die Handhabung
der Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus können sie auch Prüfungen gerade im
Bereich der Betriebswirtschaft des Unternehmens übernehmen. Ihr Einkommen
richtet sich dabei meist nach ihrem Arbeits- und Auftragsvolumen und kann
durch unterschiedlich gezahlte Honorare den Stundensatz und somit auch
den Verdienst unterschiedlich ausfallen lassen.