Ein Hörgeräteakustiker und eine Hörgeräteakustikerin befassen sich
während ihrer Arbeitszeit mit der fachgerechten und ordnungsgemäßen
Herstellung von Hörgeräten. Sie beraten die Kunden hinsichtlich der
verschiedenen Möglichkeiten sowie der Technikvielfalt, führen die nötigen
Untersuchungen durch und fertigen passgenaue und kundenbezogene Hörgeräte
her. Sie stellen sie entsprechend den akustischen Gegebenheiten ein und
prüfen sie in ihrer Funktionalität. Sie erstellen die Rechnungen und
übernehmen die Abrechnungen gegenüber den verschiedenen Krankenkassen und
Versicherungsanstalten. Darüber hinaus übernehmen sie auch den Vertrieb
von handelsüblicher Ware, die im Zusammenhang mit Hörgeräten oder
Hörhilfen stehen, wie beispielsweise Reinigungs- und
Aufbewahrungsmaterial. Ihr Einkommen richtet sich dabei nicht zuletzt
nach ihrem Auftragsvolumen. Stundenlohn und Stundensatz ergeben sich aus
ihren Einkünften.