Der Gestalter und die Gestalterin für visuelles Marketing übernehmen im
Kundenauftrag die Konzipierung von Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei
ermitteln sie in Kundengesprächen die Vorstellungen und Bedingungen für
die Umsetzung, befassen sich mit der Materialauswahl und stellen die
Arbeits- und Betriebsmittel bereit. Weitergehend befassen sie sich mit
den Kostendarstellung und dem Zeit- oder Personalaufwand. Auch die
Festlegung der Arbeits- und Fertigungsschritte übernehmen sie bei der
Planung. Bei der räumliche Gestaltung oder der Präsentation von Produkten
oder Dienstleistungen überwachen sie alle anfallenden Arbeiten
hinsichtlich der entsprechenden Qualitätsangaben. Ihr Arbeitsaufwand und
ihr Auftragsvolumen bestimmen nicht zuletzt die Höhe vom Einkommen und
somit auch ihr Stundenlohn und ihren Stundensatz.