Ein Geschäftsstelleleiter und eine Geschäftsstellenleiterin im Auftrag
von einer Versicherung sind für die Leitung und fachgerechte Führung
ortsgebundenen Zweigstellen und den umsatzfördernden Vertrieb von
Versicherungsprodukten verantwortlich. Sie organisieren und koordinieren
dabei alle Geschäftsabläufe, bestimmen die Arbeitsprozesse und definieren
die Qualitätsmerkmale hinsichtlich der Beratung und Betreuung von Kunden,
stellen die Informationen der Versicherungsprodukte zur Verfügung und
bestimmen die Vertragsabschlußbestimmungen. Darüber hinaus übernehmen sie
die Einteilung der Mitarbeiter und organisieren den Außendienst. Auch die
Abrechnungen von Lohn und Gehalt kann dabei von ihnen übernommen werden.
Ihr Einkommen richtet sich dabei nicht zuletzt nach den Umsatzzahlen.