Als Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskraft arbeitet man ausschließlich im
Wach- und Sicherheitsgewerbe, wie bei Wach- und Sicherheitsdiensten, im
Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz, bei Geldwerttransporten und in
den Sicherheitsabteilungen großer Industriebetriebe und Banken. Wenn sie in
Industriebetrieben beschäftigt sind arbeiten sie im Werkschutz und sind für
die Sicherheit des jeweiligen Betriebes zuständig. Das heißt, sie führen
Kontrollgänge durch und übernehmen Ordnungsaufgaben im Verkehrsdienst sowie
im Tor- und Wachdienst. Sie können aber auch in Kaufhäusern als
Hausdetektive arbeiten und Ladendiebstähle verhindern oder aufdecken. Bei
Veranstaltungen aller Art sorgen sie im Ordnungsdienst für Ordnung und
Sicherheit, indem sie zum Beispiel beim Einlass verdächtige Personen
kontrollieren oder bei Streitereien schlichtend eingreifen. Die Höhe von
ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation
ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen.