Der Gärtnermeister und die Gärtnermeisterin im Zierpflanzenbau arbeiten vor
allem in Stadtgärtnereien und in Zierpflanzenbaubetrieben. Sie können
außerdem in betreuten Werkstätten für behinderte Menschen, bei
Gartenbauverbänden, in Lehr- und Versuchsanstalten für Gartenbau oder bei
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe arbeiten. In
den Betrieben übernehmen sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben,
koordinieren die Arbeitsaufgaben und leiten die Fachkräfte an. Sie stellen
die Materialdisposition sicher wählen die Produktionsmittel, Maschinen,
Geräte usw. aus und kaufen diese ein, stellen den rationellen Einsatz der
Betriebsmittel und Anlagen sicher und berechnen die Parameter, wie die
Bewässerungszeiten oder den Produktionsmittelbedarf. Neben diesen und
vielen weiteren Tätigkeiten überwachen sie die Arbeitsdurchführung und
–qualität sowie die Einhaltung der Termine und Kosten. Die Höhe von ihrem
Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und
kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen