Ein Friseurmeister und eine Friseurmeisterin befassen sich bei ihrer
Berufsausübung mit der individuellen Haarpflege von Personen und der
Anwendung von kosmetischen Verschönerungen des Körpers und des Gesichtes.
Sie beraten Kunden und Kundinnen hinsichtlich ihres Typs und nehmen
Veränderungen an ihren Haaren vor, unabhängig davon ob es sich dabei um
neue Haarschnitte, Frisurumformungen oder Haarfärbungen handelt. Darüber
hinaus bieten sie den Kunden Haut- und Körperpflegeprodukte an und nehmen
kosmetische Veränderungen an ihnen vor. Darüber hinaus führen sie die
Termindaten und koordinieren den Personaleinsatz. Ihr Einkommen richtet
sich nicht zuletzt nach den eigenen Qualifikationen und dem
Arbeitsvolumen. Ihr Einstiegsgehalt und Stundenlohn können durch
Trinkgelder und Provisionszahlungen angehoben werden.