Die Organisation aller Betriebsabläufe innerhalb eines Geschäftes
unterliegt dem Filialleiter bzw. dem Verkaufsstellenleiter oder der
Filialleiterin bzw. der Verkaufsstellenleiterin. Sie sind verantwortlich
für wirtschaftliches Denken und Handeln, für die Personaleinteilung,
Warenplanung und Wareneinkauf sowie deren Warenwirtschaft. Darüber hinaus
beschäftigen sie sich mit den Kassenabschlüssen und der Abrechnung von
Gehalt und Lohn. Sie beurteilen Reklamationen und legen Verkaufszahlen
ihren Vorgesetzen vor, überwachen die Arbeitshaltung und Arbeitsabläufe
der Mitarbeiter und geben Geschäftsziele vor. Entsprechend ihrem
Arbeitsumfang kann der Stundenlohn von Unternehmen zu Unternehmen
unterschiedlich sein.