Ein Fahrlehrer und eine Fahrlehrerin befassen sich mit der fachgerechten
Vermittlung der Ausbildungsordnung hinsichtlich der gesetzlichen und
straßenverkehrstechnischen Bestimmungen. Sie unterweisen Schülern und
Schülerinnen bei der theoretischen Grundausbildung in den Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung und den Grundkenntnisse, welche es bedarf um
ein Fahrzeug führen zu können. Sie bereiten die Unterrichtseinheiten vor
und führen sie durch. In den praktischen Fahreinheiten bringen die den
Schülern den Umgang mit einem Fahrzeug näher, üben die Grundkenntnisse
und unterweisen sie hinsichtlich der richtigen und fachlichen Nutzung des
Fahrzeuges und das Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmern. Sie
halten die Übungs- und Pflichtstunden ab und bereiten die Schüler auf
deren Fahrprüfung vor, übernehmen dabei die Anmeldung und stellen die
rechtlichen Rahmenbedingungen sicher. Ihr Einkommen kann dabei im
Stundenlohn und Stundensatz sehr von ihrem Auftragsvolumen und ihrem
Arbeitseinsatz abhängig sein.