Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Verwaltung von Wohnungseigentum
arbeiten vor allem in den Unternehmen der Immobilienwirtschaft, wie zum
Beispiel bei Wohnungsbaugesellschaften, Maklern und Immobilienverwaltern.
Sie können aber auch bei Finanzdienstleistern mit Immobilienabteilung oder
in der öffentlichen Verwaltung tätig sein. Im Rahmen der Haus- und
Wohnungsbewirtschaftung sowie der Hausverwaltung und Hausvermietung
übernehmen sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben. So können sie zum
Beispiel Rechtsfragen in Bezug auf das Wohneigentumsrecht selbstständig
beurteilen und bearbeiten. Dazu beurteilen sie die Vertragsinhalte,
beurteilen und lösen rechtliche Probleme bei der Vermittlung von Wohnungen,
Grundstücken und Geschäftsräumen und bearbeiten Probleme des Eigentums- und
Besitzrechts, wobei sie das Grundbuch-, Zwangsvollstreckungs- und
Insolvenzrecht beachten. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der
Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem
Durchschnittsgehalt liegen