Ein Fachgehilfe oder eine Fachgehilfin mit der Ausrichtung auf steuer-
und wirtschaftsberatende Berufe übernehmen direkt bei Steuerberatern oder
in größeren Wirtschaftsunternehmen eine wichtige Funktion oder Position
bei der Beratung von steuer- oder wirtschaftrelevanten Fragen. Sie können
dabei die gesamte Buchhaltung der Unternehmung führen, alle
Geschäftsvorfälle hinsichtlich der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen
Gegebenheiten prüfen und die jeweiligen Abschlüsse erstellen. Die
Erstellung von Steuererklärungen fällt dementsprechend auch in ihr
Aufgabenbereich. Darüber hinaus beschäftigen sie sich aber auch mit den
Abrechnungen von Lohn und Gehalt. Ihre Qualifikationen und ihr
Einsatzgebiet sind ausschlaggebend für die Höhe von ihrem Einkommen.
Einstiegsgehalt und Stundenlohn ergeben sich aus den unternehmerischen
Bedingungen.