Ein Fachangestellter und eine Fachangestellte für Arbeitsförderung
befassen sich bei ihrer Arbeits- und Berufsausübung mit der Vermittlung
von Arbeitslosen oder Arbeitsinteressierten in den Arbeitsmarkt. Sie
beobachten dabei die Marktentwicklung, ermitteln offene Stellenangebote
und prüfen die Anforderungsprofile mit den Qualifikationen der
potenziellen Kandidaten, animieren für Kunden zu einer Bewerbung und
überwachen die Bewerbungsaktivitäten. Auch die Ermittlung von
Arbeitslosenentgeltleistungen gehört dabei in ihr Aufgabengebiet. Ihr
Einkommen kann entsprechend ihrer Einsatzgebiete innerhalb der
Arbeitsvermittlung im Stundenlohn und Stundensatz unterschiedlich
ausfallen.