Ein Fachaltenpfleger und eine Fachaltenpflegerin übernehmen während ihrer
Arbeitszeit organisatorische und planerische sowie ausführende Arbeiten
hinsichtlich der Pflege und Betreuung von älteren und hilfebedürftigen
Menschen. Sie übernehmen dabei alle anfallenden Alltagstätigkeiten,
führen therapeutische Maßnahmen durch und befassen sich mit der
Überwachung und Einhaltung von Behandlungsplänen. Sie beraten und
informieren Angehörige über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege
und übernehmen gegebenenfalls auch die dafür notwendigen Behördengänge.
Ihr Einkommen richtet sich dabei nicht zuletzt nach ihrem Arbeitsvolumen
und kann von Anstellung zu Anstellung im Stundenlohn und
Durchschnittsgehalt variieren.