Der Fachaltenpfleger und die Fachaltenpflegerin in der Psychiatrie arbeiten
vor allem in geriatrischen oder gerotopsychiatrischen Krankenhausstationen
und Kliniken, in Altenheimen, Hospizen und bei ambulanten sozialen
Diensten. Zudem können sie in den Einrichtungen des Gesundheitswesens und
bei Pflegestützpunkten tätig sein. In den jeweiligen Einrichtungen pflegen
und betreuen sie ältere Menschen mit psychischen Erkrankungen selbstständig
und fachgerecht. Sie erkennen die pflegerelevanten körperlichen, seelischen
und sozialen Bedürfnisse, Probleme und Möglichkeiten ihrer Patienten und
Patientinnen und berücksichtigen diese bei den pflegerischen Aufgaben,
führen pflegerisch-psychiatrische Gruppenarbeit durch, führen die
ärztlichen Verordnungen aus und verabreichen Medikamente. Außerdem führen
sie bei speziellen behandlungsverfahren die Betreuung und Versorgung durch,
versorgen Wunden, legen Verbände an und assistieren bei ärztlichen
Maßnahmen. Wie hoch der Verdienst, das Gehalt bzw. der Lohn sind, hängt von
ihren beruflichen Fähigkeiten und eventuell vom gültigen Tarifvertrag ab.