Die fachgerechte Beratung von Kunden bei der Gestaltung und Einrichtung
von Räumlichkeiten obliegen dem Einrichtungsberater und der
Einrichtungsberaterin bei der täglichen Berufsausübung. In
Verkaufsgesprächen zeigen sie den Kunden die verschiednen Möglichkeiten
bei der Raumplanung, stellen mittels eines Computerprogramms die Wünsche
graphisch dar und beschäftigen sich dabei mit Sonderanfertigungen oder
anderweitigen Problemlösungen. Weitergehend stellen sie alle
Informationen bezüglich des Kaufes für die Kunden bereit und befassen
sich nach Auftragsstellung mit der Umsetzung der im Kaufvertrag
niedergeschriebenen Vertragsbedingungen. Die Überwachung der
Zahlungseingänge gehört dabei auch in ihr Aufgabengebiet. Durch gezahlte
Verkaufsprovisionen können ihr Stundenlohn und Durchschnittsgehalt sehr
hoch ausfallen. Durch die leistungsorientierte Bezahlung können die
Einkommen als überdurchschnittlich bewertet werden, allerdings immer
entsprechend ihres Auftragsvolumens.