Der Dipl.-Heilpädagoge bzw. die Dipl.-Heilpädagogin (FH/Uni) arbeiten in
Einrichtungen zur Pflege und Eingliederung behinderter Menschen, in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, heilpädagogischen Tagesstätten,
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, im Gesundheitswesen,
Kindergärten sowie Vor- und Grundschulen, bei politischen Parteien, in der
Erwachsenenbildung und in Ausbildungseinrichtungen für Heilpädagogik. Die
Diagnose stellen sie, indem sie die vorliegenden Probleme und Störungen
sowie vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen mit Hilfe von ausgewählten
psycho- undmotodiagnostischen Verfahren beobachten und erkennen. Für die
Behandlung erstellen sie individuelle Behandlungspläne. Unter
Berücksichtigung des Bratungsanliegens und der jeweiligen Lebensbedingung
der Ratsuchenden beraten und leiten sie diese an und geben
Entscheidungshilfen zur Problem- und Konfliktbearbeitung. Bei schwersten
Behinderungen und dauerhaftem Leiden führen sie pflegerische Aktivitäten
durch um die personale Existenz zu erhalten oder zu sichern. Je nach
Berufserfahrung und Verantwortung übersteigt ihr Verdienst das
Durchschnittsgehalt.