Der Dipl.-Handelslehrer bzw. die Dipl.-Handelslehrerin (Uni) arbeiten in
erster Linie an Berufsschulen, Berufsfachschulen, allgemein bildenden
weiterführenden Schulen, Fachakademien, Berufsakademien, in der
Erwachsenenbildung, bei Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie in
Schulen des Gesundheitswesens und in Einrichtungen zur Eingliederung und
Pflege behinderter Menschen. Außerdem arbeiten sie in der öffentlichen
Verwaltung auf den Gebieten Wirtschaft und Kultur sowie
Wirtschaftsförderung,- ordnung und –aufsicht. Entsprechend der geltenden
Vorgaben an beruflichen Schulen vermitteln sie die
betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Lerninhalte. Dazu bereiten sie den
Unterricht vor, führen ihn durch und bereiten ihn nach, beurteilen den
individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und Schülerinnen
und beraten diese über Fördermöglichkeiten und individuelle Hilfsmaßnahmen
bei Leistungs- und Lernschwierigkeiten. Das Einstiegsgehalt hängt von der
Berufserfahrung und vom jeweiligen Bundesland ab, das heißt je nach
Qualifikation kann das Einkommen über dem Durchschnittsgehalt liegen.