Als Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbeauftragter kann man in den
Unternehmen aller Wirtschaftszweige tätig sein, die personenbezogene Daten
verarbeiten. Sie müssen in den Unternehmen die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen kontrollieren und verhindern, dass die
personenbezogenen Daten missbraucht werden. Dazu kontrollieren sie in den
Unternehmen und Behörden den rechtmäßigen Umgang des gesamten
Datenbestandes. Den Beschäftigten der Unternehmen und Behörden sowie den
Bürgern und Bürgerinnen stehen sie als Ansprechpartner bei Fragen
hinsichtlich des Datenschutzes zur Verfügung. In ihrem Aufgabengebiet
verschaffen sie sich einen Überblick über die Datenverarbeitungsvorgänge
und sorgen zudem für die Transparenz hinsichtlich der Datenerhebungen und
–transaktionen. Neben diesen und vielen weiteren Tätigkeiten schulen sie
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen um diese für den Datenschutz zu
sensibilisieren. Wie hoch ihr Stundensatz bzw. der Lohn oder Verdienst ist
hängt vom Bundesland und von der Qualifikation ab.