Durch dem §66 des Berufsbildungsgesetztes und dem § 42 der
Handwerksordnung ergeben sich für behinderte Menschen die Möglichkeiten
spezialisierte Aufgaben innerhalb eines Unternehmens ausüben zu können.
Die Ausbildung zu einer Bürokraft stellt eine dieser Möglichkeiten dar.
Behinderte Menschen übernehmen dabei alle anfallenden Tätigkeiten
innerhalb eines Bürobetriebes entsprechend ihrer Behinderung. Sie
übernehmen die Korrespondenz mit allen verfügbaren Kommunikationsmitteln,
beraten und betreuen Kunden und erledigen die Ablage sowie spezielle
Sachbearbeiteraufgaben. Ihr Einkommen und somit auch ihr Stundenlohn und
Stundensatz können dabei sehr unterschiedlich ausfallen.