Beikoch und Beiköchin nach §66 BBiG/§42m HWO ist ein Beruf den behinderte
Menschen ergreifen und der durch die Vorschriften der Industrie- und
Handelskammern geregelt ist. Sie arbeiten in Gastronomiebetrieben, wie in
Restaurants, Gaststätten und Kantinen von Betrieben, Krankenhäusern,
Altenheimen, Altenwohnheimen, Kinder- und Jugendheimen usw. Sie führen alle
berufsspezifischen Arbeiten aus, wie Gemüse putzen, Fleisch, Gemüse, Salat,
Suppen, Saucen, Marinaden und Süßspeisen zubereiten, Speisen anrichten und
garnieren usw. Dazu bedienen sie die geeigneten Maschinen und Anlagen.
Außerdem kümmern sie sich um die Vorratshaltung, nehmen Waren an und
kontrollieren den Wareneingang. Neben diesen Tätigkeiten übernehmen sie
Reinigungsarbeiten und berücksichtigen bei allen Tätigkeiten die
Lebensmittelhygiene. Das Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung und
vom jeweiligen Bundesland ab, das heißt je nach Qualifikation kann das
Einkommen über dem Durchschnittsgehalt liegen.