Ein Bauhelfer und eine Bauhelferin verfügen meist nicht über eine
übergeordnete Qualifikation und übernehmen bei ihrer Berufsausübung
dadurch auch meist nur helfende und unterstützende Aufgaben ohne
Weisungsbefugnis. Dabei können sie aber in fast allen Bereichen bei
Baumaßnahmen eingesetzt werden. Aufgaben können beispielsweise das
Verbringen von Arbeitsmaterialien an ihren Bestimmungsort sein, aber auch
das Anmischen der benötigten Bauprodukte oder die Baustellenreinigung
oder Baustellensicherung können Tätigkeiten darstellen. Ihr Einkommen und
somit auch ihr Stundenlohn oder Durchschnittsgehalt sind dabei den
unternehmerischen und regionalen Unterschieden innerhalb ihrer
Beschäftigungsbranche ausgesetzt.