Der Ausbilder und die Ausbilderin - Öffentlicher Dienst arbeiten im
öffentlichen Dienst und sind dort für den berufspraktischen Teil der
Ausbildung zuständig. Eingesetzt werden sie in erster Linie in
Verwaltungsbehörden und bei Gerichten. Zudem können sie in polizeilichen
Einrichtungen tätig sein. Sie unterstützen die Auszubildenden und leiten
sie an. Sie sind bereits bei den Einstellungsgesprächen anwesend, achten
darauf, dass sie Auszubildenden regelmäßig die Berufsschule besuchen und
dass sie dort gut mitarbeiten bzw. gute Leistungen bringen. Da in jeder
Abteilung einer Behörde andere Stärken gefordert sind bereiten sie die
Auszubildenden auf die Abläufe und Vorfälle vor. Neben dem vermitteln von
Qualifikationen sind sie auch für erzieherische Aufgaben zuständig. Die
Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der
Qualifikation ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen.