Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin im Fachbereich Hauswirtschaft übernehmen
den betrieblichen Teil der Berufsausbildung und sind für die konzeptionelle
Gestaltung zuständig. In der Regel wirken sie bereits bei der Auswahl der
Auszubildenden und beim Abschluss der Ausbildungsverträge mit. Nach den
zeitlichen und sachlichen Gliederungen der Ausbildungsordnung erstellen sie
Ausbildungspläne für die betriebliche Ausbildung und überwachen die
Berufsausbildung sowie den regelmäßigen Besuch der Berufsschule. Unter
Beachtung der pädagogischen, rechtlichen und psychologischen Grundlagen
vermitteln sie den Auszubildenden die Kenntnisse und Fertigkeiten die sie
für die Versorgung der Haushalte sowie die Betreuung von Personen in den
privaten, gewerblichen und sozialen Haushalten benötigen. Das
Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung und vom jeweiligen Bundesland
ab, das heißt je nach Qualifikation kann das Einkommen über dem
Durchschnittsgehalt liegen.