Ein Assistenzarzt und eine Assistenzärztin können entsprechend ihrer
Spezialisierung alle nötigen und anfallenden Aufgaben bei der Behandlung
von Patienten übernehmen. Dabei können ihre Fachbereiche beispielsweise
in der Allgemeinmedizin, der Chirurgie, der inneren Medizin oder der
Radiologie sowie der Anästhesie liegen. Sie untersuchen die Patienten
dabei auf Erkrankungen oder erblich bedingten Einschränkungen,
diagnostizieren und entwerfen Behandlungspläne. Darüber hinaus beraten
sie die Patienten und deren Angehörigen hinsichtlich der verschiedenen
Behandlungsmethoden und teilen die Behandlungsarbeiten den entsprechenden
Mitarbeitern zu. Auch die Medikamentendosis und die Prüfung der
Behandlungsfortschritte übernehmen sie dabei. Auch die Unterstützung der
Oberärzte und die Assistenz bei wichtigen Arbeitsvorgängen fällen dabei
in ihr Aufgabengebiet.