Arbeitsplätze finden ein Assistenz-Tanzlehrer und eine
Assistenz-Tanzlehrerin in Tanzschulen Fitnessstudios mit Angeboten im
Bereich Tanz, in Tanzstudios und Tanzclubs bei Tanzvereinen und an
Volkshochschulen. Sie können aber auch als selbstständige Tanzlehrer und
Tanzlehrerinnen tätig sein. In den Tanzschulen Tanzvereinen usw.
unterstützen sie die Tanzlehrer und Tanzlehrerinnen beim durchführen des
Tanzunterrichts. So sind sie zum Beispiel fürs Vortanzen beim
Tanzunterricht zuständig. Das heißt, sie führen den Tanzschülern und
Tanzschülerinnen die Tanzschritte vor. Außerdem bedienen sie die
Musikanlage und betreuen die Teilnehmer der Anfänger- und
Fortgeschrittenenkurse. Neben diesen Aufgaben wirken sie bei der
Organisation und bei der Verwaltung einer Tanzschule mit und beteiligen
sich an den Vorbereitungen der Unterrichts- und Trainingsprogramme. Die
Gehälter sind von der Berufserfahrung abhängig und können bei der
entsprechenden Qualifikation über dem Durchschnittsgehalt liegen.