Der Assistent bzw. die Assistentin in der Systemgastronomie arbeiten in
erster Linie in Restaurants und Gaststätten, in Selbstbedienungsrestaurants
und bei Fast-Food-Ketten bei denen ein standardisiertes Gastronomiekonzept
umgesetzt wird. Sie sind außerdem in Raststätten und in Einrichtungen mit
Gemeinschaftsverpflegung, wie in Krankenhäusern oder Alten- und
Kinderheimen sowie in Betriebskantinen und bei Catering-Unternehmen
beschäftigt. Ihre Aufgabe ist die Planung und Organisation der
kundenorientierten Dienstleistungen im Verpflegungsbereich. Sie
kontrollieren ob die Zubereitung, Aufmachung, Präsentation und die Qualität
der Speisen sowie die Einrichtung und die Dekoration der Betriebsstätten
den vorgegebenen Gastronomiekonzepten entsprechen und stellen die
Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen sicher. Außerdem
überprüfen sie das Serviceverhalten vom Personal und informieren die Kunden
über die Produkte und Dienstleitungen des jeweiligen Unternehmens. Die Höhe
von ihrem Verdienst, Gehalt bzw. Lohn hängt von der beruflichen
Qualifikation ab.