Ein Assistent und eine Assistentin im Rechnungswesen sind für die
ordnungsgemäße und entsprechend nach der gesetzlichen Vorgaben Führung
der Geschäftsbuchhaltung verantwortlich. Dabei betrachten sie die
einzelnen Geschäftsvorfälle, prüfen deren Richtigkeit und bestimmen deren
Bearbeitung. Die Abrechnung von Lohn und Gehalt fallen diesbezüglich auch
in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem
Mahnwesen, führen den Schriftverkehr und leiten gegebenenfalls auch das
Klageverfahren ein. Weitergehend ermitteln sie die Betriebsabrechnungen
entsprechend ihren zeitlichen Bedingungen und erstellen
Geschäftsberichte. Entsprechen der Unternehmung bei der sie beschäftigt
sind, kann ihr Stundenlohn in der Höhe variieren.