Ein Assistent und eine Assistentin im Personalwesen führen während ihrer
Arbeitszeit die ihnen nach Anweisung erteilten Aufgaben fachgerecht und
den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aus. Sie sind dabei
beispielsweise für die Verwaltung und Führung der Personalunterlagen
verantwortlich, erstellen Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge oder
Zusatzvereinbarungen, erstellen die Abrechnungen für Lohn und Gehalt oder
beraten die Mitarbeiter über gesetzliche Vorschriften und deren
Auswirkungen auf deren Arbeitsverhältnis. Auch die Einleitung von
disziplinarischen Maßnahmen gehört dabei in ihr Aufgabengebiet. Ihr
Einkommen ist dabei regionalen und unternehmensabhängigen Unterschieden
ausgesetzt.