Eine Ambulante Pflegerin und ein Ambulanter Pfleger arbeiten in erster
Linie bei ambulanten sozialen Diensten sowie bei Organisationen der freien
Wohlfahrtspflege. Ihre zentrale Aufgabe ist die Betreuung von
pflegebedürftigen Menschen. Dabei handelt es sich nicht nur um alte und
kranke Menschen, sondern auch um Menschen mit Behinderungen, Unfallopfer
und schwerkranke Kinder. Die Versorgungsleistungen die sie übernehmen
richten sich individuell nach den jeweiligen Patienten und Patientinnen und
werden nichtstationär in den Wohnungen bzw. Privathaushalten der Patienten
und Patientinnen durchgeführt. Nach ärztlicher Verordnung führen sie die
erforderlichen medizinischen Maßnahmen durch, wie zum Beispiel das wechseln
von Verbänden, das messen des Blutzuckers und das verabreichen von
Insulinspritzen und Medikamenten oder das An- und Ausziehen von
Stützstrümpfen. Außerdem helfen sie den Menschen bei ihren alltäglichen
Verrichtungen, wie bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme. Die Höhe
vom Verdienst bzw. Stundensatz kann bei entsprechender Qualifikation über
dem Durchschnittsgehalt liegen.